Allgemeine Geschäftsbedingungen der Tecal Software GmbH |
Präambel |
Die Tecal Software GmbH (im Folgenden Provider genannt) bietet verschiedene Dienstleistungen für Dritte zur Nutzung von elektronischen Daten im Internet an. Der Nutzer möchte die Dienstleistungen des Providers zu geschäftlichen Zwecken nutzen. Der Nutzer kann im Rahmen dieses Vertrages auswählen, welche Dienstleistungen des Providers er in Anspruch nehmen will. Der Provider ist nur verpflichtet, die vom Nutzer im Rahmen dieses Vertrages ausgewählten Dienstleistungen gemäß der jeweiligen Leistungsbeschreibung zu erbringen.
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§ 1 Gegenstand |
Gegenstand des Vertrags ist die entgeltliche Nutzung des Portals "teamkalender.com" des Providers in der jeweils aktuellen Version (im Folgenden: die Software) zur Nutzung durch den Nutzer per Übertragung über folgendes Datennetz (im Folgenden: das Datennetz):
- Internet;
- anderes offenes Datennetz: _nein_____________;
- geschlossenes Datennetz: _____nein_________.
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§ 2 Pflichten des Providers |
| (1) |
Der Provider ist verpflichtet, dem Nutzer die Software zur Nutzung über das Datennetz bereitzuhalten und zugänglich zu machen. Die Software ist so auf einem Server zu speichern, dass die Software für den Nutzer jederzeit über das Datennetz erreichbar ist. Die Verpflichtung ist erfüllt, wenn dem Nutzer die Nutzung der Software in einem Monatsmittel (30 Tage) von 98% zur Verfügung steht. Zusätzlich ist der Provider verpflichtet, für den Nutzer den notwendigen Speicherplatz für dessen Daten zur Verfügung zu stellen. Der Provider räumt hiermit dem Nutzer ein nicht ausschließliches, räumlich auf den Computer-Arbeitsplatz des Nutzers und zeitlich auf die Laufzeit dieses Vertrages beschränktes Recht zur Online-Nutzung der Software einschließlich aller erforderlichen Vervielfältigungen ein. Für die Installation der Browser-Software auf seinem Rechner ist der Nutzer verantwortlich. |
| (2) |
Der Provider ist verpflichtet, die Software zu überwachen und zu warten. Er ist verpflichtet, alle Fehler der Software und der Datennetzverbindung unverzüglich zu beheben bzw. durch etwaige Vertragspartner beheben zu lassen, soweit die genutzten technischen Einrichtungen nicht dem Provider gehören. Ein Fehler der Software liegt insbesondere vor, wenn die versprochenen Funktionen teilweise oder insgesamt nicht zur Verfügung stehen oder der Ablauf der Software unkontrolliert abbricht. Der Provider hat dem Nutzer etwaige Fehler oder Störungen der Datennetzverbindung unverzüglich mitzuteilen. |
| (3) |
Der Provider hat unter der Internet-Adresse http://www.teamkalender.com eine jederzeit aktuelle Version des Benutzerhandbuchs zu der Software zum elektronischen Abruf durch den Nutzer bereit zu halten. Er räumt dem Nutzer hiermit ein nicht ausschließliches, zeitlich auf die Laufzeit des Vertrages beschränktes Recht zum elektronischen Abruf und zum einmaligen Ausdruck des Benutzerhandbuchs sowie zur Anfertigung einer Sicherungskopie ein.
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| (4) |
Handelt es sich bei der Software und dem Benutzerhandbuch nicht um eigene Leistungen des Providers, hat dieser im Verhältnis zum Nutzer sicherzustellen, dass die Nutzungsrechte nach Abs. 1, Abs. 3 bestehen. Er hat etwaige Beschränkungen der Nutzungsrechte dem Nutzer offen zu legen. Soweit auf Grund eines Verschuldens des Providers im Verhältnis zum Nutzer das Recht zur Nutzung der Software oder des Benutzerhandbuchs im Rahmen der eingeräumten Nutzungsrechte nicht besteht oder erlischt, ist der Provider dem Nutzer zur Zahlung einer pauschalen Vertragsstrafe in Höhe von drei Monatsgebühren verpflichtet. Er wird von dieser Vertragsstrafe befreit, soweit er innerhalb eines Tages die Erfüllung seiner vertraglichen Pflicht durch die Möglichkeit einer Nutzung der Software durch den Nutzer in anderer Weise (z. B. Neulizenzierung) sicherstellt.
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| (5) |
Der Provider ist nicht verpflichtet, die Software auf einem eigenen Server bereitzuhalten. Der Nutzer wird darüber informiert, dass der Provider Speicherplatz bei der Host Europe GmbH in Köln mietet. Der Provider hat auch in diesem Fall für die dauerhafte Anbindung des Servers an eine Internetschnittstelle und die Teilnahme an den üblichen Peerings Sorge zu tragen.
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| (6) |
Eigene Software des Providers hat dem aktuellen Stand der Technik zu entsprechen. Der Provider ist verpflichtet, bisherige Versionen der Software durch gegebenenfalls neu entwickelte Versionen unverzüglich, spätestens nach einer zweiwöchigen Erprobungsphase zu ersetzen. Er hat insbesondere Anpassungen der Software bei Änderung rechtlicher Vorschriften oder Normen sowie technischer oder wissenschaftlicher Erkenntnisse vorzunehmen, soweit diese die Funktionsfähigkeit der Software wesentlich beeinflussen. Die Verpflichtung entfällt, soweit nach Neuentwicklung bzw. Anpassung eine Vermarktung durch den Provider nicht beabsichtigt ist. Handelt es sich um fremde Software, wird der Provider unverzüglich entsprechend verfahren, soweit der Entwickler der Software ihm eine Neuentwicklung oder Anpassung überlassen hat.
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| (7) |
Der Provider hat für eine ausreichende Datensicherung gegen Datenverlust bei Computerabsturz oder unbefugten Zugriff Dritter vor allem durch Backups, Viren-Scanning und Installierung von Firewalls zu sorgen. Er hat dem Nutzer hierüber auf Anfrage einen Nachweis zu erteilen. Der Provider ist auf ein entsprechendes Verlangen zur jederzeitigen Herausgabe einzelner oder sämtlicher Daten an den Nutzer durch Übergabe eines Datenträgers oder Übersendung über das Datennetz verpflichtet.
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| (8) |
Der Provider stellt dem Nutzer die für den Zugang erforderlichen Daten (Benutzername, Kennwort) zur Verfügung.
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| (9) |
Der Provider hat für den Schutz der Daten vor dem unbefugten Zugriff durch Dritte Sorge zu tragen. Mitarbeiter des Providers erhalten nur dann Zugang zu den gespeicherten Daten des Nutzers bzw. auf die Zugangsdaten, soweit dies für die Erbringung der vertraglichen Pflichten durch den Provider unerlässlich ist.
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§3 Pflichten des Nutzers |
| (1) |
Der Nutzer darf Dritten die teilweise oder vollständige Nutzung der Software nur nach vorheriger Zustimmung des Providers in Textform ermöglichen. Eine gewerbliche Überlassung ist ausdrücklich nicht gestattet. Der Nutzer hat Vorkehrungen gegen unberechtigte Zugriffe Dritter auf die Software sowie das Benutzerhandbuch zu treffen. |
| (2) |
Der Nutzer ist verpflichtet, die ihm zur Verfügung gestellten Zugangsdaten gegenüber unbefugten Dritten geheimzuhalten und sicher vor dem Zugriff durch unbefugte Dritte aufzubewahren, so dass ein Missbrauch der Daten durch Dritte für den Zugang unmöglich ist. Das persönliche Kennwort ist in regelmäßigen Abständen zu ändern. Dritte, die den Internet-Anschluss des Nutzers mit dessen Wissen und Wollen nutzen, sind nicht unbefugt. |
| (3) |
Dem Nutzer ist eine Umarbeitung, Änderung, Vervielfältigung oder Dekompilierung der Software nicht gestattet. |
§4 Vergütung |
| (1) |
Die Parteien vereinbaren eine individuelle Vergütung, die von der Anzahl der Benutzer abhängig ist. Sollte sich die Anzahl der User im im Jahresmittel erhöhen, wird vom Anbieter eine Korrekturrechnung erstellt. |
| (2) |
Jeder vom System verwaltete Mitarbeiter gilt als Benutzer im Sinne von Absatz 1. |
§5 Gewährleistung |
| (1) |
Bei Mangelhaftigkeit des bereitgestellten Speicherplatzes und der bereitgehaltenen Software stehen dem Nutzer Gewährleistungsrechte zu. |
| (2) |
Für Mängel des bereitgestellten Speicherplatzes und der bereitgehaltenen Software, die bereits bei Vertragsabschluss vorlagen, ist die verschuldensunabhängige Haftung ausgeschlossen. |
| (3) |
Bei Mangelhaftigkeit der übrigen vom Provider zu erbringenden Leistungen stehen dem Nutzer die Gewährleistungsrechte gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zu. |
| (4) |
Ein Recht zur fristlosen Kündigung steht dem Nutzer in den Fällen zu, in denen es ihm unter Abwägung der Gesamtumstände nicht zuzumuten ist, das Vertragsverhältnis bis zum Ablauf der Kündigungsfrist fortzusetzen. |
| (5) |
Mängel und Störungen sind dem Provider unverzüglich, jedoch nicht später als innerhalb von zwei Wochen nach Kenntniserlangung, mitzuteilen. |
§6 Haftung |
| (1) |
Der Provider haftet für sich oder einen Erfüllungsgehilfen nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, es sei denn, es handelt sich um die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ("Kardinalspflicht"). Bei einer leicht fahrlässigen Verletzung einer Kardinalspflicht haftet der Provider für sich oder einen Erfüllungsgehilfen nur für solche typischen Schäden, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhersehbar waren. |
| (2) |
Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt für vertragliche und außervertragliche Ansprüche. Für Personenschäden und für zugesicherte Eigenschaften haftet der Provider unbeschränkt. |
| (3) |
Für vom Nutzer erstellte Inhalte übernimmt der Provider nicht die inhaltliche Verantwortung. Für den Provider besteht keine Pflicht, die gelieferten Inhalte auf ihre Rechtmäßigkeit zu prüfen. |
| (4) |
Sollten die vom Nutzer auf den vertragsgegenständlichen Speicherplatz gespeicherten Inhalte Rechtsverstöße enthalten, so stellt er den Provider von sämtlichen hieraus resultierenden Ansprüchen frei und trägt die daraus resultierenden Kosten. Hiervon werden auch die Kosten für die Rechtsverteidigung erfasst. |
§7 Zahlungsbedingungen |
| (1) |
Die Vergütung wird dem Nutzer vom Provider, wenn nichts anderes vereinbart ist, monatlich in Rechnung gestellt. Die Rechnung ist jeweils innerhalb von zwei Wochen zahlbar. Der Nutzer kann dem Provider zur Vereinfachung der Zahlungen einen Abbuchungsauftrag oder eine Einzugsermächtigung erteilen. |
| (2) |
Einwendungen gegen die Rechnungshöhe können nur innerhalb von sechs Wochen schriftlich nach Zugang bei der angegebenen Anschrift erhoben werden. Der Provider weist den Nutzer vor Beginn der Einwendungsfrist auf die Folgen eines Fristversäumnisses ausdrücklich hin. |
§8 Abänderungsvorbehalt |
| (1) |
Der Provider ist berechtigt, die Entgelthöhe unter der Bedingung zu ändern, dass er dies dem Nutzer spätestens sechs Wochen vor Inkrafttreten der Änderung schriftlich mitteilt. Dem Nutzer steht hierdurch ein sofortiges Kündigungsrecht zu, welches zum Zeitpunkt der Preisänderung wirksam wird. Hierauf hat der Provider ausdrücklich in der Mitteilung hinzuweisen. Macht der Nutzer hiervon nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung Gebrauch, so gilt die Änderung als genehmigt. |
| (2) |
Ebenso ist der Provider berechtigt, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen unter der Bedingung zu ändern, dass er dies dem Nutzer spätestens sechs Wochen vor Inkrafttreten der Änderung schriftlich mitteilt. Der Nutzer kann der Änderung mit einer Frist von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung widersprechen, ansonsten gilt die Änderung als genehmigt. Hierauf hat der Provider ausdrücklich in der Mitteilung hinzuweisen. |
§9 Laufzeit, Kündigung |
| (1) |
Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von beiden Parteien nach Ablauf des ersten Jahres jederzeit mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden. Die Kündigung hat in Textform zu erfolgen. |
| (2) |
Das Recht auf Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Nutzer schuldhaft gegen seine Pflichten aus dem Vertragsverhältnis verstößt und es dem Provider nicht zugemutet werden kann, den Ablauf der Kündigungsfrist abzuwarten. |
| (3) |
Der Provider hat dem Nutzer nach Beendigung des Vertrages die vom Nutzer auf dem Computer-Speicherplatz abgelegten Inhalte und Daten auf einen Datenträger oder per elektronischer Übermittlung zu übergeben. Der Provider ist zu einer früheren Übergabe verpflichtet, wenn der Nutzer daran ein berechtigtes Interesse hat. |
| (4) |
Ein Zurückbehaltungsrecht oder Vermieterpfandrecht stehen dem Provider bezüglich der Inhalte und Daten des Nutzers nicht zu. |
| (5) |
Bei Vertragsbeendigung ist der Provider verpflichtet, die sich bei ihm befindlichen Inhalte und Daten innerhalb von vier Wochen nach der Übergabe der Inhalte und Daten gem. Abs. 3 zu löschen. Hiervon hat er den Nutzer bei Übergabe gesondert hinzuweisen. Widerspricht der Nutzer der Löschung nicht innerhalb der vier Wochen Frist, so gilt die Zustimmung zur Löschung als erteilt. |
§10 Schlussbestimmungen |
| (1) |
Bei Unwirksamkeit einzelner Klauseln bleiben die übrigen Klauseln wirksam. |
| (2) |
Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur für Anspr&uumL;che aus dem jeweiligen Vertrag geltend gemacht werden. |
| (3) |
Eine Aufrechnung ist nur mit bereits von der anderen Partei anerkannten oder gerichtlich festgestellten Ansprüchen möglich. |
| (4) |
Auf den vorliegenden Vertrag ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar. Die Anwendung des UN-Kaufrechts wird ausgeschlossen. |
| (5) |
Mündliche Abreden bedürfen für ihre Wirksamkeit der Textform. Dies gilt ebenfalls für Änderungen und Ergänzungen des Vertragsinhaltes. |
| (6) |
Der Gerichtsstand ist Freienbach. |
Stand: April 2007 |